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Alt 05.06.2014, 07:53
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drdisketti drdisketti ist offline
Der Vauminator
 
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Vergiß' es, Jens .. gaaanz schlechter Tipp. Die PHV deckt keine Schäden, die Fahrzeuge mit Kennzeichen im öffentlichen Raum verursachen.

Klartext:

"Ab dem Moment, in dem der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein."

im Fall des TE aber:

"Wird ein Anhänger gewerblich eingesetzt, unterliegt er der jeweiligen Betriebshaftpflicht. Im Rahmen dieser Versicherung können Anhänger durch entsprechende Vereinbarungen mitversichert werden. In einem solchen Fall bieten die meisten KFZ Versicherungen keinen Versicherungsschutz an."

aus

http://www.pkwanhängerversicherung.de/
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Gruß Reinhard

Geändert von drdisketti (05.06.2014 um 08:01 Uhr)
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