..wer nicht Fahrtenbuch führen darf (Arbeitgeber will nicht..), kann die Versteuerung angeblich auch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigieren. Dazu müssen dann aber die tatsächlichen Kosten vorliegen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diese Kosten fahrzeugspezifisch erfassen muss..!
cdengler
|