Leute, Leute ... manchmal hilft auch ein guter Steuerberater ...
Bei einem Kastenwagen mit fester Trennwand habe ich ein Fahrzeug, bei welchem die private Nutzung ausgeschlossen wird. Bei allen anderen Fahrzeugen muss ich mir die Unterstellung der privaten Nutzung gefallen lassen. Man unterliegt halt immer der Nachweispflicht, dass eine private Nutzung nicht vorliegt oder zumindest mehr als 50%ige geschäftliche Nutzung vorliegt ...
Ein Fahrtenbuch kann also nahezu immer gefordert werden ... zum Nachweis der mehrheitlichen geschäftlichen Nutzung reichen 2-3 Monate ab Anschaffung. Um die Prozentregelung zu vermeiden geht nur ein dauerhaftes Fahrtenbuch.
Ansonsten könnte es auch Jahre später noch teuer werden.
Edit ... Ein FA - konformes Fahrtenbuch ist mit nem Kugelschreiber und leeren Tabellenvorlagen ganz einfach ...
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