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Alt 17.03.2014, 14:57
VITO-Power
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Lieber Kurthi ... ich habe kein Problem damit, wenn du mit deiner falschen Rechtsauffassung durchs Leben gehst. Im Zweifelsfall kostet das nicht mein Geld ...

Edit ...

Nein, ein durch Benutzung verschlissener Bremsklotz ist kein Mangel.
Ja, ein durch 1,5 Jahre Benutzung undicht gewordener Bremskolben ist ein Mangel ...

Finde den Unterschied ...

Geändert von VITO-Power (17.03.2014 um 15:00 Uhr)
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