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Die ahnungslose Grauzone zwischen Gewährleistung und Garantie...!
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17.03.2014, 14:50
Kurthi
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Nein, wenn der Mangel auf Grund Benutzung und Verschleiß entstanden ist dann nicht.
Sonst hätte ich ja auch auf ein Brötchen eine Gewährleistung, nur weil es nach 3 Monaten hart und ungenießbar ist.
Grüße Kurti
Kurthi
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