Zitat:
Zitat von princeton1
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Von klipp + klar ganz weit entfernt...!
Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte!
Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...!
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tschüss dann
Nico
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Is ja lustig wie Du dir das selber interpretierst :-)
Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr)
Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden.
Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes.
In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung.
Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt.