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Alt 16.03.2014, 19:10
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princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
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Cool Die ahnungslose Grauzone zwischen Gewährleistung und Garantie...!

Guten Tag zusammen,

es ist doch schon verwunderlich, dass renommierte Hersteller ihre Kunden bezüglich der signifikanten Leistungs- und Geltungsunterschiede von schnöder gesetzlicher Gewährleistung und robuster freiwilliger Werksgarantien wohl gerne bewusst im unverbindlichen Nebel der Unklarheit belassen möchten!

Und wer konkret nachfragt bekommt gar keine Antwort mehr...!

Anbei etwas irritierende Korrespondenz mit dem Wohnmobilhersteller HYMER.
Seit ein paar Wochen hat dieses Unternehmen ein neues, für mich durchaus interessantes, Wohnmobil (ML-T580) auf Sprinter-Basis im Portfolio.

Meine sachliche Anfrage zur optionalen Garantieleistung wurde vom HYMER-Kundendienst recht unpräzise und partiell unwahr beantwortet!

Und da ich mich erdreistet habe in der Planungsphase zu dieser nicht gerade ganz geringen Investitionsplanung noch einmal nachzuhaken, erhalte ich trotz zweifacher Erinnerung seit ca. 10 Tagen KEINE Antwort mehr...!



Beim Hersteller BÜRSTNER verhält es sich sehr ähnlich...!

DETHLEFFS gibt zwar eine anständige Werksgarantie, hat dafür aber nur den homogenen FIAT-Rotz im Sortiment...!

Tja, dann muss wohl doch für die Saison 2015 wieder ein Marco Polo auf Basis des 447er herhalten!
Da gibt es auf alle verbauten Komponenten zwei volle Jahre Garantie!

-

So, das war jetzt mein Wort zum Sonntag...!

-

tschüss dann

Nico


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Hallo wertes HYMER-Team,

da ich seit vergangenen Montag auf eine Antwort bezüglich Ihrer optionalen Garantieleistung warte, möchte ich Sie bitten mein Anliegen kurzfristig zu beantworten.

Mit freundlichen Grüssen

Nico xxxxxx



Anfang der weitergeleiteten E-Mail

> Guten Tag Herr xxxxxx,
>
> vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Garantieanfrage.
>
> Da ich meine Kaufabsicht eines neuen Wohnmobils auch sehr stark von einer optionalen Werksgarantie eines/Ihres Herstellers abhängig mache, möchte ich auf Basis Ihrer nicht ganz klaren Antwort meine Fragestellung noch einmal präzisieren.
>
>
> Eine gesetzliche Gewährleistung kann es nur vom Verkaufstützpunkt, sprich einem direkten HYMER-Vertragshändler geben.
>
> Es sei denn, ich würde einen ML-T 580 direkt bei Ihnen ab Werk erwerben.
>
> Da sich bei einer reinen gesetzlich verordneten Gewährleistung nach sechs Monaten die Beweispflicht eines Sachmangels zu Unkunsten des Käufers abändert, müsste ich bereits ab dem 7. Monat im Schadensfall als Bittsteller auftreten und wäre somit schon frühzeitig auf das kulante Verhalten meines HYMER-Händlers, bzw. von HYMER Deutschland angewiesen!
>
> Somit möchte ich Sie noch einmal fragen, ob, und mit welcher Dauer (12, 24 oder 36 Monate) die HYMER Deutschland GmbH ihren Kunden eine freiwillige Werksgarantie auf alle bei HYMER verbauten Komponenten wie z.B Kühlschrank, Heizungen, Toilette, Wasserversorgung, Bordelektronik e.c.t ausspricht?
>
> Garantiezusagen zu reinen Dichtigkeit des Fahrzeugs interessieren mich nicht!
>
> Entgegen Ihrer Aussage würde mir der Chassis-Hersteller (Mercedes Benz) ja schon eine vollwertige 24-Monatige Werksgarantie aussprechen!
>
> Und hier würde mich immer noch interessieren, ob ich diese Garantie um eine direkte MB-Anschlussgarantie verlängern könnte?
>
>
> Ich freue mich auf Ihre Antwort!
>
>
>
> Von: Kundendienst <Kundendienst@hymer.com>
>
>
> Betreff: Anfrage bezüglich der Garantie______[183690]
>
>
>
> Sehr geehrter Herr xxxxxx,
>
> vielen Dank für die Anfrage bezüglich des Umfang der Hymer Garantie. Das Hause Hymer gibt auf den Aufbau genauso wie der Chassis Hersteller 2 Jahre Gewährleistung und 6 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Nach den 2 Jahren Gewährleistung kann je nach Schadensfall ein Kulanzantrag über den Hymer Händler gestellt werden. Dieser Kulanzantrag wird dann je nach Schadensbild mit einer Kulanzliste eingestuft und bewertet.
>
>
>
> Wir hoffen Ihnen hiermit weitegeholfen zu haben, und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne unter unten genannten Nummer zur Verfügung.
>
>
> i.A. xxxxxxxx
>
>
> Betreff: HYMER Allgemeine Anfrage web_________[183690]
>
>
Guten Tag wertes HYMER-Team,
ich interessiere mich für den ML-T580 und ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob + in welchem Umfang Ihr Unternehmen eine Werksgarantie ausspricht. Und würde die Möglichkeit bestehen direkt bei Mercedes Benz für den Motor, Getriebe e.c.t eine Anschlussgarantie abzuschliessen? Vielen Dank
Mit besten Empfehlungen
Nico xxxxx
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