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Alt 10.03.2014, 20:36
AlexDD
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Zitat von Vito-Dane Beitrag anzeigen
Hallo Alex,

Der Prüfer wird den Fahrzeugschein als Grundlage genommen haben. Da steht es ja so drin: 1550 +100 kg AHK

Mit AHK ist alles unter Index 101 einfach zu grenzwertig.
Wenn das so im Schein stehen würde, könnte ich es ja verstehen. Da steht aber F.1 bzw. F.2 (also zulässiges Gesamtgewicht) +100kg wegen AHK. Von Achslast steht da nichts. Und selbst wenn damit auch indirekt die Achslast gemeint sein sollte, fragt sich, wie das aufgeteilt werden sollte...

Wenn es wirklich + 100kg auf die Hinterachse wäre, würde ja auch die Felge mit "nur" 1600kg nicht zulässig sein, wie Du ja schon schreibst.

Alex.
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