nein Sie war mit Ihren eigenen Auto unterwegs. Der ADAC ist clever und hat die alten Bedingungen nicht auf seiner HP. Und wenn dann so versteckt das man sie nicht findet. Habe was aber ergoogelt:
Wenn Du die Plus Mitgliedschaft hast achte bitte auch auf Punkt 2:
§ 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt?
1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind.
2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
__________________
Ich bin stolz ein Sachse zu sein
Vito 116
PickUp Fullback
W126 S-Klasse
|