Einzelnen Beitrag anzeigen
  #8  
Alt 20.01.2014, 12:44
VITO-Power
Gast
 
VITO-Power´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von HPT Beitrag anzeigen
Wenn 3-4 Leute hier verstanden haben, wie die Grundsätze wirklich sind, ist das toll.
Mehr wollte ich nicht erreichen.
Und ich finde es schade, wenn es jetzt 3-4 Verwirrte mehr geben sollte.

Grundsätzlich ist nur, dass die Strecke als solche nicht definiert ist. Ein Kreisverkehr unterbricht z.B. eine Strecke, selbst wenn danach die eigentliche Straße fortgesetzt wird, lt. landgerichtlichem Urteil.
Die jahrzehntelange Anwendung des Gesetzte über diese Verbotszeichen, sowie der Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen und unser verfassungrechtlicher Abnspruch auf Gleichbehandlung haben ganz viele Jahre lang sehr eindeutig genau diese Frage geregelt.

Irgendwie fällt auf, dass in den letzten Jahren immer wieder versucht wird, durch Neuinterpretation von jahrzehnte alten Gesetzen, bzw. deren Anwendungen, Regelverschärfung herbeizuführen. Das bei diesen Versuchen Mumpitz herauskommen kann, sieht man genau an diesem Beispiel.
Schlimm ist, dass solch ein Mumpitz dann auch noch zu rechtlichen Problemen Einzelner führt, weil irgendwelche wirren Personen der Ordnungsbehörden und Gerichtsbarkeiten jahrzehntelange Regelungen einfach mal über Bord werfen und ihr eigenes Ding machen. Leider gilt in Deutschland der Grundsatz, dass die entsprechenden Schuldigen, die dem Staat solche Kosten zur Rechtsklärung auferlegen, nicht persönlich zur Kasse gebeten werden. So dürfen die öffentlich Bediensteten auch gerne mal ihre ganz persönliche Rechtsauffassung ziemlich ungestraft verwirklichen ...
Durchs Internet werden solche Geschichten dann auch gerne breit getreten und Gesetzmäßigkeiten daraus gedreht ...

Wer wirklich ernsthaft darüber nachdenkt, der wird erkennen, wie unmöglich es ist, die Strecke eines Streckenverbotes über mehrere Einmündungen und Kreuzungen hinweg zu definieren.

Persönlich halte ich mich an die einzig sinnvolle Regel, dass durch den Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen, eine Strecke an einer Kreuzung endet, da auf einer Strecke nur eine Regelung für alle gleichartigen Verkehrsteilnehmer gelten darf.



Es gibt ja inzwischen auch eindeutige Urteile, dass für diesen Fall das Einrichten einer Zone vorzusehen ist.
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: