Zitat:
Zitat von drdisketti
Die Wiederherstellungskosten dürfen den Zeitwert übersteigen, im Einzelfall durchaus bis zu 30%.
Auch bei Totalschaden besteht ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls.
Eine gute Zusammenfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu:
http://www.autorechtaktuell.de/news/...ug-beschaffung
|
Guten Abend Reinhard.
das ist wohl richtig. Aber hier in dem Fall ist das Fahrzeug noch Fahrtauglich. Also kein Totalschaden.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.
Großes fängt im kleinen an.
Peter
|