Ist die Stehhöhe noch Pflicht für die Einstufung als WoMo ?
ADAC sagt - seit 12.12.2012
"Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
c) Kochmöglichkeit
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein."
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Gruß Reinhard
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