Meist regen sich ja die über Steuervorteile anderer auf, die im Verhältnis zu ihrer Steuerschuld den Staat am meisten besch.ei.ssen ...
Schafft man die ganzen beziehungsabhängigen Nachteile (z.B. Unterhaltsverpflichtungen) ab, so darf man das Ehegattensplitting gerne zur Disposition stellen.
Dann dürfen halt zur Berechnung von Leistungen die Ehegatteneinkommen nicht mehr herangezogen werden. Wird letztlich teurer für den Staat, wenn die Ehefrau plötzlich Anrecht auf Sozialleistungen hat.
Ganz davon ab, dass man froh sein kann, dass hohe Einkommen überhaupt noch in Deutschland versteuert werden, arbeiten Unternehmer bzw. Gutvediener heute doch eh schon zur Hälfte für den Staat. Man muss schon aufpassen, dass die Leistungsträger dieser Gesellschaft den Spass an ihrer Leistung nicht verlieren.
Was ist mit Paaren die ihre 3 Kinder durch haben. Werden die dann dafür bestraft, dass sie 3 Steuerzahler geschaffen haben?
Geändert von VITO-Power (30.09.2013 um 18:15 Uhr)
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