Unter deutlich breiteren und/oder deutlich niederquerschnittigeren Rädern "leidet" das Fahrwerk eher.
Eine geringere ET verbreitert die Spur entsprechend und die Reifenflanke ist eher mit der Fahrzeugflanke bündig.
Änderungen der Fahrwerkseinstellung braucht es erst bei Tieferlegung oder wenn es Probleme mit ungleichmäßigem Verschleiß gibt.
Solange die Betriebserlaubnis sichergestellt ist (also ABE oder TÜV/Anbauabnahme bzw. Eintragung) hätte ich also keinerlei Bedenken.
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Gruß Reinhard
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