Die Anerkennung der rein geschäftlichen Nutzung hängt nun überhaupt nicht von der Zulassungsart oder der Steuereinstufung ab.
Rein die tatsächliche Nutzung entscheidet (auch einen als LKW zugelassenen Van kann ich privat nutzen) Sobald die private Nutzung als möglich angesehen wird, hilft nur noch das Fahrtenbuch.
Die Möglichkeit der privaten Nutzung gilt aber normalerweise als ausgeschlossen, wenn entweder eine feste Abtrennung hinter der ersten Reihe (Fahrer und Beifahrer) ist, oder das Fahrzeug z.B. mit einer festen Werkstatteinrichtung versehen ist. Verhandlungssache ist es bei z.B. Vans, in dem die hinteren Sitze nicht eingebaut sind, wenn die ständige Beladung (z.B. Servicefahrzeug, also nicht durch Lieferverkehr) so aufwändig zu entfernen wäre, dass eine einfache private Nutzung nicht möglich ist.
Bei mir hat bisher immer ein freundliches Gespräch mit meinem Sachbearbeiter geholfen (vor dem Widerspruch) um einen Widerspruch mit der richtigen Begründung wirkungsvoll zu verfassen.
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