Zitat:
Zitat von drdisketti
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Meinen Einspruch an sich habe ich übrigens wie folgt begründet: der geänderte Bescheid beruft sich auf § 2 Abs. 2a KfzStG in der Form vom Oktober 2010. Der wurde aber im Dezember 2012 ersatzlos gestrichen (!!). Damit ist der Bescheid unbegründet und nichtig, denn nach Aufhebung kann der § nicht mehr auf danach liegende Fälle angewendet werden. Mein Bescheid war übrigens RÜCKWIRKEND.
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Das scheint mir ein sehr wichtiger Punkt zu sein.
Ein Steuerbescheid der seine Begründung aus Gesetzen bezieht die so nicht mehr gültig sind, der ist ohne ausreichende Begründung!
Hier sieht man "(2a) bis (2c) (weggefallen)"
http://www.gesetze-im-internet.de/kr...005090927.html
Anleitung zum ausmessen:
http://www.motor-talk.de/forum/aktio...hmentId=699679
Als letzte Abhilfe bliebe beim Vito Mixto wohl noch die Austragung der hintersten Sitzreihe.