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Alt 09.07.2013, 07:40
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elTorito elTorito ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von vianonuevo Beitrag anzeigen
Nochmal ergänzend:
als Geschädigter beim KFZ Unfall hat man Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Dem Anwalt kann die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Man benötigt dafür keine Rechtschutzverischerung!
Das ist Korrekt. Und das ist auch sehr praktisch!!

Den der Anwalt bekommt seine Zeit von der Versicherung bezahlt. Kümmert sich man selber um alles, bekommt man nur eine Pauschale? Was da an Zeit bei drauf geht bei den ganzen Papierkram, wenn man nicht gerade ein Bürojob hat, und die Freiheit hier und da Telefonate zu erledigen und Faxe/E-Mails zu senden wüsste ich nicht wie man das ohne Anwalt hinbekommen soll.

Bei mein letzten Unfall (der Totalschaden vom W203), habe ich 3 Tage versucht "schnell auf unkomplizierten Wege den Schaden zu regeln, (ADAC war die gegnerische Vers.), kaum erreichbar, man konnte zu dem Vorfall nichts sagenb, wusste nicht Bescheid, hin und her rumtelefoniert, als ich dann wegen Leihwagen fragte, hieß es ich könne erst Leihwagen nehmen wenn der Wagen repariert wird, allerdings war mir ziemlich klar das dieser nicht repariert würde, also Gutachten abwarten, solange kein Leihwagen....

Daraufhin habe ich die Sachen dem Anwalt gegeben, und mir den Leihwagen über ADAC Plus Mitgl. geholt...
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gruß Peter
Die letzten Worte eines Dieselfahrers: "lieber tot als Schub verlieren"
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