Zitat:
Zitat von uliri2
... Eine Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung wie jede andere auch, und wenn die zahlen sollen, suchen die häufig erstmal nach Wegen, dies zu vermeiden ...
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Nochmal ergänzend:
als Geschädigter beim KFZ Unfall hat man Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Dem Anwalt kann die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Man benötigt dafür
keine Rechtschutzverischerung!