Zitat:
Zitat von VITO-Power
Zu berücksichtigen ist, dass man vom hohen Wertverlust des Erstjahres nur ca. die Hälfte selbst tragen muss, wenn man entsprechend Steuern zahlen müsste ...
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.... z.B. bei Scheidung und Wechsel in die Steuerklasse Eins..... da kann das Fhrzg. dann wirklich die ganze Ausstattungliste rauf u. runter haben......
(ich weiß, ein wenig off-topic, aber Spaß muss sein...)