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Zitat von leo
Wobei Kamera nicht gleich bedeutet auch etwas zu erkennen ist bzw. erkannt zu werden! Als Bespiel einer der vielen Falschfahrer der letzten Wochen. Im Rennsteigtunnel (knappe 8km) auf der A71 wurde ein Falschfahrer gefilmt, konnte aber nicht ermittelt werden, weil nach Datenschutzgesetz die Auflösung der Kameras nicht so hoch sein darf, dass damit Kennzeichen oder gar Gesichter erkannt werden können. Somit konnte die Polizei zwar sehen wie der Falschfahrer durch den Tunnel fuhr, aber eben nicht sein Kennzeichen lesen.
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Genau aus diesem Grund ist es doch ziemlich weltfremd, wenn man annimmt, eine 640x480 auflösende Cam während der Fahrt (!), würde die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer verletzen, schließlich wird quasi sowieso nur die direkte Umgebung vor dem Auto bzw. ein Ereignis wie beispielsweise ein ausscherender LKW oder ein schleuderndes Fahrzeug gefilmt.
Ein am Steuer von der Partnerin durchgeführter Blow*** wird wohl kaum durch die Heckscheibe erkennbar gefilmt werden