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Alt 03.02.2013, 09:40
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princeton1 princeton1 ist offline
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Zitat:
Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Gewerbliche Verkäufer und Gewährleistungsausschluß bei Verkauf an privat ist eine gesetzlich unzulässige Kombination.

Also wissen die Jungs etwas über das Auto wäre meine Schlußfolgerung.
Die EU verordnete 1-Jährige Sachmängelhaftung mit Umkehrprozess der Beweislast nach 6 Monaten ist für mich von einer offiziellen MB Gebrauchtwgaengarantie ganz weit entfernt!

Die 1-Jährige MB Gebrauchtwagengarantie hätte europaweite Gültigkeit.
Sprich, wenn mein Bruder nach sieben Monaten kurz vor Rom eine defekte Lichtmaschine hätte, würde ihm dann dort sofort und kostenneutral geholfen!

Und für die schnöde Sachmängelhaftung haftet nur das lokale Verkaufsunternehmen...!
Und beim Beispiel einer defekten Lichtmaschine nach sieben Monaten müsste mein Bruder aus Rom der Verkaufsniederlassung gegenüber den Beweis erbringen, dass dieses technische Problem bereits zum Zeitpunkt der "Gefahrenübergabe" vorhanden war...!

Wenn sich die DAIMLER AG bei einem MB100 oder einer 638er Ex-Taxe aus 97 mit > KM 680.000 unkooperativ bezüglich einer Gebrauchtwagengarantie zeigen würde, hätte ich ja noch Verständnis!
Aber bei einer Laufleistung von KM 36.000 + einer Inbetriebnahme knapp 2009 hätte ich etwas anderes erwartet.

-

Gruss

Nico
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