Mit den Spurplatten kann eine hohe ET (z.B. ET56) der Felge (z.B. bei der Serien 17" Alufelge) zu einer niedrigeren korrigiert werden, d.h. das Rad kommt dann weiter nach außen, der Radkasten sieht optisch "voller" aus.
Bei den TÜV-zulässigen (per Gutachten oder ABE) kommt man mit max. 20mm je Rad aber nicht in den Bereich der Einzelabnahme, oder Radhaus-Bördengrenze.
Der finanzielle Aufwand hält sich somit in Grenzen, wobei die meisten Leute ihre Spurplatten (ähnlich wie die Billig-Chiptuningboxen) wohl gar nicht erst eintragen.
Es gibt auch Felgen, welche erst mit Spurplatten überhaupt eintragungsfähig sind - meistens im Bereich der 20" die eh nur über eine Einzelabnahme laufen.
Grüße
Frank
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Grüße
Frank
Öffentlichkeitsarbeit 1. Mercedes V Club e.V.
Sprinter 318cdi
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