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Alt 12.11.2012, 09:44
VITO-Power
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VITO-Power´s Fotoalbum
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Eben ... Fahrzeug zur Personenbeförderung ... = PersonenKraftWagen

Ab 3,0 V6 darf dann auch gerne von Kraft gesprochen werden *ggg*

Aufschluss gibt die EU - Klassifizierung der Fahrzeugart unter J in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein 2. Zeile)

M1 = PKW

N1 = LKW (Nutzfahrzeug)

Alles zu finden unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
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