Eben ... Fahrzeug zur Personenbeförderung ... = PersonenKraftWagen
Ab 3,0 V6 darf dann auch gerne von Kraft gesprochen werden *ggg*
Aufschluss gibt die EU - Klassifizierung der Fahrzeugart unter J in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein 2. Zeile)
M1 = PKW
N1 = LKW (Nutzfahrzeug)
Alles zu finden unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse