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Alt 11.11.2012, 10:29
LeoFa
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Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Wenn eine Behörde ein, aus welchem Grund auch immer, falsches Dokument ausstellt muss sie dieses auch kostenlos berichtigen.

Ist aber nur meine persönliche Sichtweise.

...ist zwar auch meine Sichtweise, jedoch beruft sich die Behörde darauf das, dass Fahrzeug auch ohne Bindestrich in Deutschland Ordnungsgemäß zugelassen ist.

Die Rechtslage indes ist eindeutig: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt, "dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig

Quelle:
http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/K...ngsstelle.html


...immerhin gab es mal die Aktion wo mehrere Landkreise die Umschreibung für 1€ angeboten haben, scheint nun somit auch passé zu sein.


Gruß
Leo
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