Zitat:
Zitat von v-dulli
Wenn eine Behörde ein, aus welchem Grund auch immer, falsches Dokument ausstellt muss sie dieses auch kostenlos berichtigen.
Ist aber nur meine persönliche Sichtweise.
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...ist zwar auch meine Sichtweise, jedoch beruft sich die Behörde darauf das, dass Fahrzeug auch ohne Bindestrich in Deutschland Ordnungsgemäß zugelassen ist.
Die Rechtslage indes ist eindeutig: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat bestätigt,
"dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig
Quelle:
http://www.kreis-tuebingen.de/,Lde/K...ngsstelle.html
...immerhin gab es mal die Aktion wo mehrere Landkreise die Umschreibung für 1€ angeboten haben, scheint nun somit auch passé zu sein.
Gruß
Leo