Hallo,
neben den 225 iger Reifen sind eigentlich immer auch die 205-65 R16 zulässig. Die Felge sollte die gleiche sein (ist jedenfalls bei unseren Alu's so). Für diese Reifengröße gibt es dann auch Schneeketten.
Die andrere Frage ist, ob man überhaupt eine ABE für Schneeketten benötigt.
Klar die Schneeketten sollten für die Reifengröße freigegeben sein (z.B. RUD-compact easy2go Schneeketten 225/60-16). Bei den Alufelgen sind die Schneeketten meist ausgenommen, wobei dies angeblich nur bedeutet, dass die Alus nicht mit Schneeketten geprüft wurden (meist aus Kostengründen). Man riskiert, dass die Felgen verkratzen aber ansonsten müsste es doch funktionieren, wenn die Schneeketten in das Radhaus passen?
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
Geändert von Korsar (10.10.2012 um 16:09 Uhr)
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