Wenn eine ABE vorliegt muss nichts eingetragen werden.
Die Eintragung ist dann nötig, wenn es ledigliche ein Festigkeitsgutachten o.Ä. gibt.
Die ABE immer mitführen.
Die Auflagen und die in der ABE für das jeweilige Fahrzeug eingetragenen Reifendimensionen sind auch verbindlich einzuhalten, sonst wieder Eintragen.
Grüße JoJo
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