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Alt 04.07.2012, 00:37
kaltec67 kaltec67 ist offline
Vauminator
 
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Und was sagt der Parkhausbetreiber dazu? Schadenersatz angefragt?
War der Schrammbord markiert in GELB-SCHWARZ??? Einfahrt für Vau zulässig wegen Höhe und Breite?? Bei sowas ist der Betreiber haftbar!

Ich hab als Bauherrenvertreter schon einige Parkhaus- und Tiefgaragenabnahmen miterleben dürfen.
Viele Bauherren nehmen lieber mal eine Klage in Kauf, als nur einen Zentimeter Raum zu verschenken. Generalunternehmer sind da noch schlimmer. Die erzählen das Ihrem Bauherrn nicht mal, dass es nur mit gschlossenen Augen zur Abnahme gereicht hat. Un der glaubt dann bis vors Gericht, daß alles Bestens ist.
Bis auf die alten Bestandshäuser sind die Engstellen in Neubauten zu 95% Planungsfehler. (..Innenradius mit Aussenradius verwechselt, Schrankenfundament vergesen, etc.pp..)
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