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Alt 28.06.2012, 14:17
Gomick Gomick ist offline
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Zitat von WHans Beitrag anzeigen
Hallo,
Du hast auf das gekaufte Teil 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du denen die faulen Ausreden glaubst und Dich damit zufrieden gibst, bist Du selber schuld. Der Fehler am gekauften Teil und der Einbau sind zwei verschiedene Dinge. Aber die probieren es immer wieder (und haben offensichtlich auch Erfolg).

Grüße

Hans
Hallo Hans,

was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.
Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen??
Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt!

Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta!
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