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Alt 26.04.2012, 15:33
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Zitat:
Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
In den Kaufvertrag gehört auf jeden Fall eine Klausel mit dem tatsächlichen km-Stand - und nicht "wie abgelesen" ! Nur dann greift die Haftung des Verkäufers, wenn der nicht stimmt.
Selbst dann ist doch bei den unseriösen "Händlern" meistens nichts mehr zu holen, ich würde mir das Serviceheft zeigen lassen und im beisein des Verkäufers den letzten Wartungsbetrieb anrufen, dann sieht man doch meistens schon was los ist.
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