Jeder muß selbst verantworten, wie weit er geht...
Selbst ein Rechtsanwalt, der seinen geschäftlich genutzten Wagen an einen privaten Käufer veräußert, unterliegt der Gewährleistungspflicht.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier.
Gruß
Tobias
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