Aus Sachmangelhaftungsgründen wird sich ein Privatkäufer ohne Preisabschlag wohl nicht auf einen möglichen Kauf ohne Gewährleistung einlassen. Außerdem gibt es mittlerweile Gerichtsurteile, bei denen der Richter im Schadenfall bei einem vorgetäuschten Privatverkauf zu Gunsten des Käufers entschieden hat.
Ein Zwischenverkauf aus diesen Gründen ist verboten. Da müsste schon mehr als eine Woche dazwischen liegen. Die evtl. nicht erfolgte Umschreibung des Fahrzeughalters oder eine kurze Haltedauer sind auch zu berücksichtigen. Wenn man hier an einen Käufer gerät, dessen Anwalt die Kette im Schadenfall zurück verfolgt, bist Du doppelt der Gelackmeierte.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier.
Gruß
Tobias
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