Zitat:
Zitat von uliri2
... Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst !
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Es geht ja nicht immer gleich um eine Klage!
Meist genügt ja die einfache Abwicklung bzw die Vertretung der eigenen Interessen und Ansprüche durch einen Anwalt.
Sprich, wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem muss die gegnerische Versicherung immer die anwaltliche Vetretung bezahlen. Im Falle einer Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten entsprechend. (deutsches Recht, im Ausland evtl anders ...)
Tipp für häufig ins Ausland reisende: zusätzlichen Auslandsschadenschutz!
http://www.aspect-online.de/lexikon/...schadenschutz/
http://www.kfz-versicherungen.net/ra...denschutz.html