Thema: Zulassung
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Alt 02.01.2012, 19:15
Wolle07
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indem Du z.B. der KFZ-Steuerstelle mitteilst, dass Dein Fahrzeug kein Wohnmobil mehr im Sinne § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz ist. Dies würde nämlich voraussetzen, dass das KFZ zum vorrübergehenden Wohnen ausgelegt ist ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schafplätzen, Sitzgegelegenheiten mit Tisch, eine Kücheinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit, sowie Schränke.
Wenn Du also den Tisch rausnimmst sind die Voraussetzungen für ein WoMo nicht mehr gegeben und das FA hat keine Probleme den vollen PKW-Steuersatz zu nehmen.

Gruss
Wollle
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