Hat dieses Urteil schon jemandem hier geholfen - ändert sich daraufhin nun die Behandlung/Bewertung der Rostschäden bei MB?
Ich hatte dieses Jahr einen Kulanzantrag gestellt, mit dem Ergebnis, dass MB 1/3 tragen wollte, das Autohaus ein weiteres 1/3 (Motiv mir unbekannt) und ich das letzte 1/3. Mag evtl. für den ein oder anderen schon ok klingen (im Vergleich zu anderen Fällen), ich habe es aber nicht gemacht, da ich keine 2.800 EUR in mein 8 Jahre altes Auto stecken wollte für Rostbeseitigung.
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=43395
Da ich meinen V dennoch gern fahre und auch weiterfahren möchte, frage ich mich, ob sich lohnt noch einmal an MB heranzutreten mit Verweis auf das Urteil (mein V ist Scheckheftgepflegt).
Oder verstehe ich das Urteil falsch und es ändert sich eigentlich gar nichts für uns Rostgeplagte?