Der TÜV'er würde im Falle der nicht erfüllten Voraussetzungen nur die Plakette kleben, wenn wieder die "richtigen" Reifen 'drauf sind oder der 100-Aufkleber entfernt wird nebst Austragung in den Papieren.
Die Zugfahrzeug-Geschichte ist völlig korrekt und hat auch nichts mit den technischen Gegegenheiten des Anhängers zu tun, der ja auch gegenüber den Anfangstagen der Regelung nicht mehr die zugfahrzeuggebundene Zulassung hat.
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Gruß Reinhard
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