Die Supermarktparkplätze werden als Privat bezeichnet, da sie vom Marktbetreiber hergestellt bzw. mit gepachtet werden, die gewerbliche Nutzung des Objektes ist da nicht maßgeblich. Maßgeblich ist allein der Eigentumssachverhalt. Alles was nicht von Bund, Land, Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, gilt als Privatparkplatz. Auch Krankenhausparkplätze sind i.d.R. Privatparkplätze, je nach Betreiber z.B. Helios Kliniken oder wie die alle heißen - Uni-Krankenhäuser gehören übrigens nicht dazu...
__________________
Viele Grüße aus Thüringen
Leo ✌🏻
|