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Alt 19.09.2011, 12:33
AlexDD
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Also, wenn ich mir die Urteilsbegründung so anschaue, hoffe ich nur, dass der Kläger genau keinen Cent von der Versicherung bekommen hat. Erst mit Sommerreifen in die Berge fahren und dann auch noch mit allen möglichen Tricks (m.E.) völlig ungerechtfertigterweise Geld von der Versicherung haben zu wollen, nachdem es halt doch schief gelaufen ist. Nee Nee.

Die Schneeketten sind m.E. nur "Nebenkriegsschauplatz". Die Begründung zeigt aber mal wieder, wie schwer es ist, sich im Zweifelsfall juristisch korrekt auszudrücken.

Ansonsten stimme ich luennie schon zu , dass eine nicht zugelassene Kombi mit Schneekette besser ist als keine Schneekette, aber richtig ist es deswegen trotzdem nicht. Bloß wo fängt grobe Fahrlässigkeit an und wo hört sie auf? Gar nicht in Ordnung finde ich die Einstellung, "meine Verischerung bezahlt jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit, deswegen braucht man das Thema nicht so ernst nehmen"

Alex.
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