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Alt 16.09.2011, 12:59
kleinerluis
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Hallo Jungs,

nach § 5 PflVG müssen die Pflichtversicherer eine KFZ Haftpflichtversicherung annehmen (Kontrahierungszwang). Allerdings macht der Gesetzgeber keine Vorschriften darüber, unter welchen Bedingungen die Geschehen muss. Und da kommen dann die Versicherungsbedingungen ins Spiel.
Z.B. behalten sich einige Versicherungen vor, bei in Moskau besonders gefragten Modellen (X5) die Haftpflichtversicherung nur durch Einzelfallentscheidung in der Beitragshöhe festzulegen. Das kann man auch hin und wieder mal auf den Versicherungsrechnen sehen, wenn für einige Modelle keine automatisiereten Angebote erstellt werden.

Ansonsten bin ich beim Thema Schneeketten auf der Meinungsseite von DD... Ich glaube auch nicht das im Schadensfall das alles so Wurscht ist.

Grüße
kleiner_luis
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