Nur warum muss dann der Felgenhersteller ein Gutachten anfertigen lassen??? So wie ihr das gerade darstellt, wäre es völlig egal, wenn da steht "nicht zulässig".
Das passt für mich nicht zusammen. Auch mein Reifenhändler hat mich nochmals darauf hingewiesen, dass ein Gutachten für die Felge und die Einhaltung der ganzen Fußnoten dort zwingend Voraussetzung für ein zugelassenes Fahrzeug sind. Und er hätte mit ganz klar lieber 17" Schlappen verkauft
Und "nicht geprüft" heißt nach meinem Verständnis genau "nicht geprüft". Du darfst es erst mal nicht, kannst aber in einer selber zu zahlenden Einzelabnahme klären lassen, ob Du es vielleicht doch darfst.
Alex.