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Alt 15.09.2011, 20:22
kleinerluis
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Hallo Jungs,

grobe Fahrlässigkeit mag ausgeschlossen sein, aber wenn man Ketten auf einen Reifen zieht für den die Kettennutzung explizit ausgeschlossen ist, so kann man sich im Zweifelsfall mit einer Versicherung auch gern mal über Vorsatz unterhalten.
Ich halte Hinweise die vermuten das alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist für zumindest fahrlässig.
Derartiges im Streitfall vor Gerichten auszufechten muss mna sich auch leisten können und grundsätzlich darf ich mal davon ausgehen das Versicherungen den längeren Atem haben.

Grüße
kleiner_luis
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