Am besten ist eh' bei Sonderrädern die ABE des Felgenherstellers und die Unbedenklichkeit des Reifenherstellers für das konkrete Fzg. mitzuführen.
Sozusagen das, was auch bei der HU notwendig ist.
Kostet nichts und spart im Fall der Fälle Zeit und Ärger.
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Gruß Reinhard
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