Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 15.06.2011, 22:01
donmannix
Gast
 
donmannix´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Da die Schuldfrage klar beim "Gegner" zu liegen scheint...

  • auf alle Fälle einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten muß die gegnerische Versicherung tragen.
  • auf alle Fälle zur MB-Werkstatt gehen und sich keinesfalls von der Versicherung woanders hinschicken lassen.
  • da das Fahrzeug noch fast neu ist, ergäbe sich durch Nachlackieren auf jeden Fall ein sog. "merkantiler Minderwert". Ein fachkundiger Gebrauchtwagenkäufer könnte das Nachlackieren bei einem späteren Verkauf problemlos feststellen.
  • "Merkantilen Minderwert vom Gutachter bestätigen bzw. separat ausweisen lassen, da sich die Schadenssumme entspr. erhöht
Bez. Ersatzfahrzeug muß man eine Klasse niedriger akzeptieren, wenn keine zwingenden Gründe für eine best. Fahrzeuggrösse vorliegen (zB 4 Kinder, 5 Freundinnen...)

Obacht: falls der Vreundliche ein Ersatzfahrzeug anbietet, wird er das teurer abrechnen. Hier kann sich die Versicherung ggf. was zurückholen. Deshalb Fz-Auswahl ggf. von der Versicherung kurz bestätigen lassen.

Fahrtkosten zum Vreundlichen und weitere durch den Unfall ausgelöste Zusatzkosten muß die Versicherung ebenfalls ersetzen, ggf. also Belege aufheben bzw. km, Telefon etc. aufschreiben

Ich nehme zu Gesprächen mit der gegnerischen Versicherung inzwischen immer eine zweite Person mit bzw. lasse diese am Telefon mithören.

Gruß
donmannix
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: