Hallo @venture,
nimm das alles nicht so eng. Wenn jemand nicht zahlt und gesperrt wird, glaubst Du wirklich der klagt sich über nen Anwalt wieder in den Verein rein?
Als ich damals in den Vorstand unseres e.V. gewählt wurde, hab ich mich lange mit den Gesetzen und der Satzung befaßt. Und damals hab ich das auch sehr ernst genommen. Aber mit den Jahren kommt auch die Routine und Gelassenheit Dinge einfach so zu entscheiden was zum Wohle des Vereins gut ist. Wenn der Vorstand das festlegt, das der Nichtzahler raus fliegt, dann ist das so.
Eine Satzungsänderung bringt ja wieder nen Notar Termin und Kosten mit sich. Das kann man mal mit einer Änderung im Vorstand mit erledigen.
Und noch was zur Einzugsermächtigung, das geht nur über ein Geschäftskonto, wo die Gebühren viel höher sind.
Allerdings bringt die Abbuchung auch Vorteile. Leute die am Verein kein Interesse mehr haben, aber finanziell nicht schlecht dastehen, vergessen oft zu kündigen und sind dann einfach nur Zahler.
In meinem Verein wird man ohne unterschriebene Einzugsermächtigung gar kein Mitglied.
Dadurch gibt es bei uns auch keine solchen Probleme.
Gruß Horst
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