Zitat:
Zitat von mbvk
Airbags zu verschicken ist verboten, weil Sprengstoff enthalten ist....
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Das ist nicht ganz korrekt. Die Autohäuser bzw. Werkstätten erhalten ihre Ersatzteile auch auf dem Versandwege.
Pyrotechnische Systeme werden -je nach Ausführung- in Gefahrenklassen unterteilt. Siehe vorgeschriebene Kennzeichnung auf dem Produkt. Für den Transport, Lagerung etc. von Airbags gilt letztlich das Sprengstoffgesetz und die darin enthaltenen entspr. Vorschriften.
Der Transport durch Privatpersonen ist m.W. nicht explizit ausgeschlossen, Handhabung ist jedoch nur mit entsprechendem "Befähigungsnachweis" zulässig. Für die Montage in einem KFZ ist natürlich auch die enstpr. Fachausbildung erforderlich. Andernfalls besteht im Schadenfalle ggf. keine Leistungspflicht der Versicherung und der nicht-fachkundige Monteur macht sich evtl. strafbar.
Gruß
donmannix