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Alt 10.03.2011, 20:23
Freaky
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Zitat von mbvk Beitrag anzeigen
Airbags zu verschicken ist verboten, weil Sprengstoff enthalten ist. Auf den Kartons ist das Zeichen groß und deutlich zu sehen! Solche Teile unterliegen dem Sprengstoffgesetz.

Der Airbag darf nicht einfach gegen den genutzten Airbag getauscht werden. Ein- und Ausbau darf nur von Fachkräften erfolgen. Wer den Airbag kauft und einbaut, verliert die ABE für seinen Wagen.
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Nachtrag: Airbags dürfen nicht an Privatpersonen ausgehändigt werden.
Und man muss sich am Flughafen dann nicht wundern, wenn sämtliche Sprengstoffdetektionsgeräte Alarm schlagen...damit habe ich fast täglich zu kämpfen und wir machen immer ein riesen TamTam drum...also, nicht verschicken, nicht verkaufen !!!!!!!!!!!!

Freaky
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