
14.02.2011, 11:50
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Vrischling
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Registriert seit: 15.03.2010
Ort: OVP
Vahrzeug: 639/2
Baujahr: 2013
Motor: 3.0CDI
casif´s Fotoalbum
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Zitat:
Zitat von www.rsa-95.de
....Wenn es sich nicht gerade um abgebrühte Verkehrsrowdys handelt, sind die Fahrer in der Regel überrascht, daß sie den Fahrstreifen nicht befahren dürfen, liegen doch die in den Fahrzeugpapieren angegeben Werte in der Regel unter 2,00m. Das die StVZO die Fahrzeugbreite ohne Spiegel misst, während im Geltungsbereich der StVO die tatsächliche Breite (inkl. Spiegel) relevant ist, gibt es als Belehrung gratis - einhergehend mit einem entsprechenden Obolus in Form eines Verwarngeldes.....
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