In den meisten Fällen ist es auf der linken Spur im Baustellenbereich sowieso sehr eng und ich will meinen Dicken nicht unbedingt in Gefahr bringen indem ich mich mit 5cm Abstand an einem LKW vorbei drücke.
Aber mal 'ne ganz andere Idee, nur so hypothetisch:
Wenn man keine getönten Scheiben und Rundumsicht hat, dann ist ein rechter Außenspiegel nicht zwingend vorgeschrieben. (Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php)
Wenn ich also im Baustellenbereich den rechten Spiegel anklappe und dadurch unter 2,00m Breite habe, kann/darf die Rennleitung keine Einwände mehr haben.
Oder liege ich da etwa falsch?
Gruß Konrad