Zitat:
Zitat von drdisketti
Die Lkw-Zulassung ist nicht das Problem.
Die Kfz-Steuerstelle "Finanzamt" ist daran nicht gebunden - siehe damals die Aktion "Auflastung 2,8 to".
Kann also sein, dass Du Lkw-Versicherung und Pkw-Kfz-Steuer zahlst - Worst Case sozusagen.
Die Fenster rundum sind aber nur bei Inaugenscheinnahme zu erkennen.
Gruß Reinhard
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Hier spielt aber auch das Verhältnis Ladefläche : Fahrgastraum eine Rolle (51% Ladefläche und das FA sieht den mittleren Finger) Mann muss nur ein bisschen Juristendeutsch können und nicht gleich zu jedem "Bescheid" ja und Ahmen sagen....