Bei einem Alter von 12 Jahren ist der Vau doch voll abgeschrieben und hat nur noch einen geringen Restwert. Zu diesem Restwert kannst Du das Auto abgeben, ohne das Dir Finanzamt was kann. Vom den Restwert führst Du die Vorsteuer ab. Wem Du das Auto letztlich abgibst und was der, dem Du das Auto abgibst, dann damit macht, interessiert niemanden. Derjenige könnte es auch auch verschrotten, verschenken o.ä.
Dir stehen also völlig legale Möglichkeiten offen.
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