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Alt 03.04.2010, 21:52
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Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
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Und Du bist lediglich ein Nutznießer der Lkw-Sonderregelung mit Gewichtsbesteuerung als Subvention für das Fuhrgewerbe, dem Du ja angehörst - die "Strafsteuer" für Mineralölsteuer-begünstigten Diesel beim Einsatz in Pkw umgehst Du damit natürlich.

Für die anderen "Umgeher" nach Deinem Vorschlag rechnet sich das häufig wegen der überproportional hohen Versicherungsprämien nicht so richtig - von Sonntagsfahrverboten mit Hänger und ähnlichen Relikten einmal ganz abgesehen.

Gruß Reinhard
? Was für eine Strafsteuer für Mineralölsteuer-begünstigten Diesel beim Einsatz in Pkw ?

Das Sonntagsfahrverbot mit Hänger gilt nicht für Sport- und Freizeitaktivitäten! Wohnwagen, Bootstrailer oder andere Hänger für Sport und Freizeit sind davon ausgenommen!
Erhöhte Versicherungsprämien lassen sich auch umgehen, diverse Versichrer machen einen Unterschied zwischen Privatnutzung und Gewerbe bzw. interessiert einige die LKW-Zulassung nicht - die gehen nur nach der TS und die ist beim Vito mit PKW / LKW-Zulassung gleich.
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